29.11.2018
Haushaltssatzung des Schulverbandes Gresse für das Haushaltsjahr 2019
Haushaltssatzung des Schulverbandes Gresse für das Haushaltsjahr 2019
Amtliche Bekanntmachung
des Schulverbandes Gresse
Haushaltssatzung des Schulverbandes Gresse für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.10.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt |
|
|
a) |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
152.300 EUR |
|
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf |
320.400 EUR |
|
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
-168.100 EUR |
|
|
|
b) |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 EUR |
|
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0 EUR |
|
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0 EUR |
|
|
|
c) |
das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf |
-168.100 EUR |
|
die Einstellung in Rücklagen auf |
0 EUR |
|
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
0 EUR |
|
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
-168.100 EUR |
|
||
2. im Finanzhaushalt |
||
a) |
die ordentlichen Einzahlungen auf |
147.100 EUR |
|
die ordentlichen Auszahlungen auf |
291.400 EUR |
|
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-144.300 EUR |
|
|
|
b) |
die außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 EUR |
|
die außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 EUR |
|
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 EUR |
|
|
|
c) |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
0 EUR |
|
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
7.500 EUR |
|
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-7.500 EUR |
|
|
|
d) |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
-178.000 EUR |
|
|
|
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 14.700,00 EUR.
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage beträgt 118.100,00 EUR und wird nach Maßgabe des Verteilungsschlüssels festgesetzt und wie folgt verteilt:
Gemeinde |
Verbandsumlage |
Gallin |
21.588,18 EUR |
Gresse |
38.096,77 EUR |
Greven |
33.017,20 EUR |
Schwanheide |
25.397,85 EUR |
§ 6 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,96 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug |
1.026.152,72 EUR |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt |
940.152,72 EUR |
und zum 31.12. des Haushaltsjahres |
772.052,72 EUR |
Gresse, 29.10.2018 |
|
|
|
|
|
Hornbacher |
|||
|
(Schulverbandvorsteher) |
|||
|
|
|||
Siegel |
|
|
||
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim mit Schreiben vom 07.11.2018 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme in der Zeit
von Donnerstag, den 06.12.2018
bis Freitag, den 14.12.2018
während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Amtsverwaltung des Amtes Boizenburg-Land, Kämmerei, Zimmer 212 aus.
gez. Hornbacher
Schulverbandsvorsteher