Sollten Straßenschäden (z.B. Schlagloch, kipplige/defekte Gehwegplatte, Schild unlesbar, Schild abgeknickt, Parkscheinautomat defekt, Graffiti …) auf den Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig Online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde unter Angabe der Standortbeschreibung gemeldet werden.
Inhaltsbereich
Straßenschäden - Beseitigung
Ansprechpartner/in
Frau Stefanie Humpke | |
Amtsgebäude, Zimmer 306 Fritz-Reuter-Straße 3 19258 Boizenburg/Elbe Telefon: 038847 385-51 Telefax: 038847 385-9951 E-Mail: humpke@amtboizenburgland.de
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
keine Angaben
Zuständige Stelle
Gemeinde-/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt
Voraussetzungen
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Gemäß § 11 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG MV) hat der Träger der Straßenbaulast die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu unterhalten. Soweit sie hierzu außerstande sind, haben sie auf den nicht verkehrssicheren Zustand durch Warnzeichen hinzuweisen.
Anträge / Formulare
nicht erforderlich
Was sollte ich noch wissen?
möglichst Schadensbeschreibung und örtliche Lage