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Landtagswahl am 04.09.2016
Wahlergebnisse der Gemeinden des Amtes Boizenburg-Land
Hier finden Sie die vorläufigen Wahlergebnisse der Gemeinden des Amtes Boizenburg-Land zur Landtagswahl am 04.09.2016:
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Sollten Sie am 04.09.2016 verhindert sein, Ihr Wahllokal persönlich aufzusuchen, können Sie ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen:
1. Möglichkeit: Briefwahl ONLINE beantragen
Mit dem Online-Wahlscheinantrag können Sie die Briefwahlunterlagen bis 30.08.2016 (Dienstag), 08.00 Uhr beantragen.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen können Sie den Online-Wahlscheinantrag bis 02.09.2016 (Freitag), 11.00 Uhr nutzen.
2. Möglichkeit: Wahlbenachrichtgung
Sie können die Wahlbenachrichtigung (die Ihnen bis 13.08.2016 zugeschickt wird) benutzen.
Diesen Antrag können Sie dann persönlich beim Amt Boizenburg-Land abgeben oder per Post versenden.
Bitte senden Sie den Antrag in einem frankierten und adressierten Umschlag an das Amt Boizenburg-Land, ansonsten wird er von der Post nicht befördert.
Sie können den Antrag auch per Fax an folgende Nummer schicken: 038847/ 385 99 34
(Bitte vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift auf dem Antrag.)
3. Möglichkeit: Formloser schriftlicher Antrag
Sie können auch einen formlosen schriftlichen Briefwahlantrag stellen (z.B. durch Brief, Fax, E-Mail).
Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift anzugeben.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Die Briefwahlunterlagen können nur an andere Personen ausgehändigt werden, wenn sie einen vom Antragsteller unterschriebenen Wahlscheinantrag (auf der Wahlbenachrichtigung) oder eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
- Die reguläre Ausgabe von Briefwahlunterlagen erfolgt bis 02.09.2016 (Freitag), 12.00 Uhr.
- Bitte schicken Sie die Wahlbriefe so rechtzeitig ab, dass sie noch vor dem Wahltag beim Amt Boizenburg-Land eingehen. Wahlbriefe die nach 18.00 Uhr am Wahltag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden
Allgemeine Informationen:
Am 04. September 2016 findet die Wahl des 7. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern statt.
An der Landtagswahl dürfen alle Deutschen teilnehmen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet (Mecklenburg-Vorpommern) wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlberechtigten haben bei der Landtagswahl zwei Stimmen, und zwar die Erststimme für die Wahl der Wahlkreisabgeordneten und die Zweitstimme für die Wahl nach Landeslisten.
Weitere Informationen über die Wahlrechtsgrundsätze der Landtagswahl finden Sie hier.